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Feldgeschworene

Die Feldgeschworenen unserer Gemeinde sind:

Scherstetten: Hermann Müller, Wilhelm Böck

Konradshofen: Willibald Fuchs, Max Gattinger

Zusammenarbeit mit Vermessungsbehörden
Die Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Die Feldgeschworenen wirken hierbei mit. Durch gemeindliche Satzung kann bestimmt werden, dass bei den behördlichen Vermessungen das Setzen und Entfernen von Grenzsteinen den Feldgeschworenen vorbehalten ist. Die Feldgeschworenen können dabei ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) einbringen. Das für die Abmarkung zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird dadurch nicht von der Verantwortung für den richtigen und sachgemäßen Steinsatz befreit.

Grenzbegehungen
Auf Anordnung des ersten Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Stellen sie dabei Mängel an Grenzzeichen fest, teilen sie dies den Grundstückseigentümern mit, über Mängel an Gemeindegrenzzeichen wird der erste Bürgermeister informiert.

Erreichbarkeit
Der Obmann der Feldgeschworenen nimmt Anzeigen über den Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen entgegen und teilt die Feldgeschworenen zur Dienstleistung ein. Er ist über die jeweilige Gemeinde erreichbar.

Selbstständige Arbeiten der Feldgeschworenen
Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt. Ferner dürfen Feldgeschworene innerhalb eines engen gesetzlichen Rahmens Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen.

Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können an die jeweilige Gemeinde oder an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden. Der Obmann prüft, ob es sich um eine Aufgabe im Zuständigkeitsbereich der Feldgeschworenen handelt, oder ob ein Antrag auf Vermessung beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu stellen ist.

Über die Abmarkung, die einen Verwaltungsakt darstellt, fertigen die Feldgeschworenen ein Protokoll. Dieses wird dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur Aufbewahrung zugesandt.

Rechtliche Grundlagen
> Abmarkungsgesetz (Datenbank BAYERN.RECHT)
> Feldgeschworenenordnung (Datenbank BAYERN.RECHT)
> Feldgeschworenenbekanntmachung (Datenbank BAYERN.RECHT)

Kontakt

Anschrift

Gemeinde Scherstetten
Brunnenstraße 8
86872 Scherstetten

 

Telefon Kanzlei Scherstetten (08262) 1600

Dienstag: 09:30 - 11:00 Uhr Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr

Telefon Kanzlei Konradshofen (08204) 840

Dienstag: 18:30 - 19:30 Uhr

E-Mail
 

Bürgermeister Wippel

mobil (0152) 52708488
Telefon (08262) 90070

Telefax (08262) 90069

 

Sprechzeiten VG Stauden

(nur Verwaltung; nicht Bürgermeister)
Rathausstraße 58

86863 Langenneufnach

Montag Dienstag Donnerstag

08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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